CORONA VIRUS #7


Liebe Tennisfreunde,


die rheinland-pfälzische Landesregierung bestimmt im Grunde den Takt bei den Lockerungen im Rahmen der Corona Krise. Der Deutsche Tennis Bund und die nachfolgenden Organisatoren geben Leitlinien vor, die immer gegen die landesspezifischen Regeln geprüft werden müssen.

Um Ansammlungen von wartenden Tennisspielern zu vermeiden, hatten wir 3 Wochen lang eine Platzreservierung gefordert. Nach Auswertung der 3 Wochen hat sich gezeigt, dass zu keiner Stunde alle Plätze belegt waren. Die Reservierungspflicht wird ab sofort eingestellt. Sollten Spieler außerhalb auf einen freien Platz warten, sind die aktuell spielenden Mitglieder aufgefordert ihren Platz nach 1 Stunde Nutzung zu räumen. Ausnahme, aktive Trainingsgruppen auf zugewiesenen Plätzen.

Doppelspiele sind nur unter Kontaktbeschränkungen zulässig. Die Spieler haben sich vor Spielbeginn in die ausgehangene Liste einzutragen. Die Listen werden für die Gesundheitsämter vorgehalten und nach 4 Wochen gem. den Vorgaben der DSGVO vernichtet.

Unsere Gastronomie ist dienstags, mittwochs und donnerstags in der Zeit von 18:00 bis 22:00 Uhr geöffnet. Die Regelungen zum Besuch sind wie in allen öffentlichen Gaststätten in RLP und sind an der Pinnwand ausgehangen. Der Einbahnverkehr ist durch Zugang über das Treppenhaus und das Verlassen der Einrichtung über die Außentreppen gewährleistet.

An den anderen Wochentagen sind Getränke im Kühlschrank im Fernsehraum zur Selbstversorgung bereitgestellt. Auf den bekannten Verzehrkarten des Winterbetriebes ist die Entnahme zu dokumentieren und beim nächsten Besuch der Gastronomie unaufgefordert zu begleichen.

Umkleideräume, Duschen und Toiletten sind nur einzeln aufzusuchen. An den Umkleidekabinen wurde WC Verschlüsse angebracht so dass jeder Nutzer sofort hinter sich abschließen kann.

Im Jahr 2020 findet die Medenrunde vom 08.06. bis 27.09.2020 im Übergangsmodus statt. Die Mannschaftsführer werden mit Detailinformationen versorgt, um mit ihren Mitspielern eine Entscheidung zur Teilnahme am diesjährigen Wettbewerb zu treffen.

Der Vorstand

(s.a. 7. CoBeLVO)